Unsere Holztrocknungsanlage ist anerkannt nach §13p,§13q,§13r der Pflanzenbeschauordnung in der gültigen Fassung.
Sie ist außerdem zur Hitzebehandlung nach dem internationalem Standard ISPM Nr. 15 und den entsprechenden chinesischen Bestimmungen No. 2002/58 vom 26.06.02 anerkannt und registriert.
Unsere hergestellten Verpackungen werden mit unserer Registrierungsnummer versehen und sind somit auch für alle anderen Länder (z.B. Kanada, Mexico, Neuseeland und USA) zugelassen.